Der Niedriglohnanteil der Frauen in NRW lag in den Jahren 1996 – 1999 „nur“ bei 24,1%; er wuchs auf 30,1% im Zeitraum 2004 – 2007. Bei den Männern stieg der Anteil von 6,1% auf 11,8%. Fast 40% der jungen Leute bis 24 Jahre arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen.
So sehen die Verhältnisse aus. Und nun will die schwarz-gelbe Bundesregierung gesetzlich eine Grenze für sittenwidrige Löhne ziehen. Das hört sich gut an. Man meint aber, dass die niedrigsten Tariflöhne um ein Drittel unterschritten werden dürfen. Herauskäme: im Bewachungsgewerbe (Berlin) wäre erst ein Lohn von 3,66 Euro Sittenwidrig und in der Systemgastronomie (NRW), also bei subway und anderen Burger-Bratern ein Lohn von 4,80 Euro/Std. Und im expandierenden Zeitarbeitsbereich liegt der derzeit niedrigste Tarif bei 7,38 Euro, so dass die „Sittenwidrigkeit“ erst bei 5,20 Euro läge. Und da 2011 der deutsche Arbeitsmarkt für alle Beschäftigte aus der EU geöffnet wird, werden sich auch genügend arme Menschen aus Rumänien usw. finden, die bereit sind für diese Hungerlöhne zu arbeiten.
Was sind das für Verhältnisse?! Im Resultat werden noch mehr Menschen zu Aufstockern. Bereits heute arbeiten 1,3 Mio. Menschen in diesem Deutschland der Reichen für so wenig Geld, dass sie ergänzende Leistungen nach Hartz IV beantragen müssen. Radio Wuppertal meldete im November: „Etwa 20% der Hartz-Empfänger brauchen diese Hilfe, obwohl sie arbeiten“.
Mit unseren Steuergeldern werden die Löhne und damit die Gewinne von Unternehmern subventioniert.
Was wir also im nächsten Landtag brauchen ist eine Mehrheit für ein Vergabegesetz, das öffentliche Aufträge an die Einhaltung von Tariflöhnen bindet. Was wir brauchen ist ein gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro und die Gleichbehandlung der Leiharbeiter. Die Landtagswahl wird eine Volksabstimmung über schwarz-gelb!