DIE LINKE. 


Eine kritische Auseinandersetzung mit einem Sondergesetz 

Flüchtlinge leben in Deutschland fast unsichtbar. Sie verbringen Ihre Zeit in abgelegenen Kasernen, Industriegebieten, oder am Rande der Gesellschaft, und sind in ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt.

Fast immer sind es traumatisierte Familien mit Kindern, die auf abenteuerlichen Wegen vor ethnischen, politischen oder religiösen Konflikten aus ihren Heimatländern fliehen. Etwa 80000 von Ihnen werden hierzulande in Sammellagern untergebracht, und einzig ein Quotenschlüssel entscheidet wo ein Flüchtling die Zeit bis zum Abschluss seines Asylverfahrens verbringt. Sie haben keinerlei Einfluss darauf, wo sie leben werden.

Leben bereits Freunde oder Verwandte in Deutschland, so wird dies nicht bei der Unterbringung berücksichtigt. Die Flüchtlinge müssen sich für die gesamte Dauer des Asylverfahrens (durchschnittlich 17 Monate) ununterbrochen in ihrem zugewiesenen Landkreis aufhalten. Dieses Gesetz – die „Residenzpflicht - gibt es nur in Deutschland, in keinem anderen europäischen Land sonst gibt es derart unwürdige Methoden.

Zudem widerspricht die Residenzpflicht klar dem Artikel 13 der UN-Menschenrechtscharta in der festgelegt wurde:"Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Sind sie dann in einem der ihnen zugewiesenen Massenquartiere angekommen kämpfen sie gegen Langeweile, Krankheiten und Ausgrenzung, und sind fast völlig isoliert. Wenn sie ihren zugewiesenen "Bereich der räumlichen Begrenzung" zeitweise verlassen möchten, müssen sie dies bei der Asylbehörde beantragen, und zudem in einigen Landkreisen für jede Erlaubnis 10 Euro zahlen ( Asylbewerber müssen von gekürzten Sozialleistungen leben. Häufig bekommen sie Lebensmittelpakete oder "Gutscheine", und 40 Euro Taschengeld im Monat!).

Dabei müssen sie die Gründe, den genauen Zeitraum und die Adresse angeben, wohin sie reisen möchten. Der Schutz der Privatsphäre und die freie Entscheidungsfähigkeit wird diesen Hilfesuchenden wieder einmal mehr entzogen.

Ergibt sich beispielsweise ein Termin oder eine Verabredung kurzfristig, außerhalb der Öffnungszeiten der Ausländerbehörde, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldstrafe bestraft wird.

Im Wiederholungsfall wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat, die mit Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet wird. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, ist aufgrund der sogenannten "verdachtsunabhängigen Personenkontrollen" in Zügen, auf Bahnhöfen und an Autobahnen relativ hoch.

Dies alles zeigt dass die Residenzpflicht ein Instrument der rassistischen Ausgrenzung ist und ebenso ein wirksames Mittel der Kontrolle und Ausgrenzung.

Quelle: http://www.die-linke-wuppertal.de/die_linke/zeitschrift/ausgabe_november_2009/die_residenzpflicht_ausgrenzung_per_gesetz/