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Schuldenbremse im Grundgesetz oder

Wer bezahlt in Zukunft die Krise?

Die Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform II, die in Zukunft die jährliche Nettoneuverschuldung in den Bundesländern untersagt und im Bund auf 0,25% des Bruttoinlandsprodukts (in der EU 3%) begrenzt, hört sich zunächst gut an. Doch sollten sich die Bürgerinnen und Bürger nicht auf das Glatteis einer verkürzten Lösung der „Schuldenproblematik“ einlassen.

Die sogenannten Schulden sind durch eine völlig verfehlte Politik neoliberaler Prägung verursacht. Auf der einen Seite wurde von den verschiedenen Regierungen wie CDU/CSU/FDP, SPD/B90 DIE GRÜNEN und aktuell CDU/CSU/SPD eine Steuerpolitik betrieben, die Kapitalgesellschaften, Unternehmen und Besserverdienende entlastete und auf der anderen Seite abhängig Beschäftigte, Arbeitslose und RentnerInnen belastet.

Wir erinnern uns alle noch an die „Merkelsteuer“, d.h. einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% als „Kompromiss“ der Großkoalitionäre (CDU/CSU wollte eine Erhöhung um 2% + SPD 0% = 3%?; Mathematik „ungenügend“!)

Neben diesen verteilungspolitischen Aspekten kommt – insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten wie wir sie gegenwärtig erleben – jeder vom Staat in die Wirtschaft investierte Euro dieser unmittelbar zu Gute im Gegensatz zu weiteren Steuerentlastungen der Kapitalseite, da diese entweder gespart oder ins Casino der internationalen Finanzmärkte getragen werden. Der Staat wird durch die künftige Schuldenbremse nicht mehr in der Lage sein antizyklisch – und das heißt auch notfalls über eine höhere Verschuldung – aktiv in den Wirtschaftsprozess einzugreifen, sondern nur noch prozyklisch und was das für Folgen nach sich zieht zeigt u.a. die erste Weltwirtschaftskrise von 1929/33!

Wo es Schuldner gibt, gibt es naturgemäß auch Gläubiger, und mit Schulden werden auch Forderungen vererbt. Wer sind im Falle der Staatsschulden nun die Gläubiger? Es ist jener Personenkreis der seit Jahrzehnten steuerlich begünstigt wurde, also Kapitalgesellschaften, Unternehmen und Reiche, die in der Lage sind dem Staat großzügig Geld in Form von Schuldverschreibungen zur Verfügung zu stellen.

Alternativ könnte der Gesetzgeber sich dieses Geld zinslos in Form von Steuern holen, z.B. auch über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder eine höhere Erbschaftssteuer für Multimillionäre. Aber dazu sind mit Ausnahme der Partei DIE LINKE, alle in den Parlamenten vertretenen Parteien nicht in der Lage, nicht zuletzt da ihnen vom besagten Personenkreis großzügige Millionenspenden zur Verfügung gestellt werden. Wes Brot ich esse, des Lied ich sing!

Da aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat die Schuldenbremse voraussichtlich im Grundgesetz verankert wird, kommt es in Zukunft umso mehr darauf an die Partei DIE LINKE zu wählen. Denn über eines sollten sich die Bürgerinnen und Bürger im Klaren sein:

Schuldenabbau und Einhalt der Schuldenbremse werden wie bisher zulasten der sozial Schwachen und abhängig Beschäftigten gehen. Es wird weiter bei Sozialem gekürzt, Gebühren und indirekte Steuern werden ungeniert erhöht und es wird weiter fleißig privatisiert.

Die Gegenforderung kann nur lauten „Steuersenkungsbremse" der bisher Begünstigten statt „Schuldenbremse“. Nur die Partei DIE LINKE ist ein Garant für diese Forderung. Gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise.

Wahlenthaltung ist nicht sinnvoll, das stärkt nur das neoliberale Regime - oder würden Sie es begrüßen, wenn Pyromanen sich um den Brandschutz kümmern oder Neonazis die Betreuung ausländischer MitbürgerInnen übernehmen?