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22. Juli 2010 Gesine Lötzsch

Kommentar von Gesine Lötzsch zum Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes

Liebe Genossinnen und Genossen,

Mit seinem gestrigen Urteil hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht
nicht nur die Beobachtung von Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz
für rechtens erklärt, sondern im Ergebnis einen Freibrief für den
Verfassungsschutz ausgestellt. Alle, die in unserer Partei Verantwortung
tragen oder für DIE LINKE in Parlamente gewählt wurden, können unter den
Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt werden. Dieses
Urteil darf nicht stehen bleiben. Angesichts unserer Programmatik,
unseres Handelns in den Gliederungen und der verantwortungsvollen
Tätigkeit unserer Mandats- und Amtsträger/innen in Parlamenten,
Landesregierungen und Kommunalverwaltungen verbieten sich Zweifel an der
Verfassungstreue der LINKEN. Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetz.
In unserer Verfassung sind Demokratie, Freiheit, Rechtsstaat und
Sozialstaat verankert, und nicht die Unveränderlichkeit der Allmacht von
Banken und Großkonzernen. Wir werden die politische Instrumentalisierung
des Verfassungsschutzes gegen DIE LINKE nicht akzeptieren. Wir werden
mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen die Beobachtung
unserer Partei und unserer Mandatsträger/innen vorgehen. Bodo Ramelow
wird demnächst mit unserer vollen Unterstützung vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen.

Mit solidarischen Grüßen

Gesine Lötzsch

Klaus Ernst

Vorsitzende der LINKEN

Kleine Alexanderstraße 28

10178 Berlin

Tel: 030 / 24009-530

Fax: 030 / 24009-41

Mail: buero.vorsitzende@die-linke.de
<mailto:buero.vorsitzende@die-linke.de>