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9. November 2011

Kriegsentschädigungen für Holocaustüberlebende weiter auf die Grundsicherung angerechnet!

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigte in seiner heutigen Sitzung, dass jüdische Holocaustüberlebende als russische Spätaussiedler keine Kriegsentschädigung bekommen, wenn sie Grundsicherung erhalten. Diese indirekte Aberkennung von Kriegsentschädigungen ist längst Praxis in vielen deutschen Sozialämtern, wie auch in diesem Fall beim Wuppertaler Sozialamt. Dagegen hatte sich eine Gruppe jüdischer Spätaussiedler aus Wuppertal mit einer Petition an den Bundestag gewandt. Nach einem Gespräch mit den zuständigen Ministerien, welches von Ingrid Remmers, Abgeordnete der Linksfraktion, dazu beantragt war, blieben Union und FDP heute bei ihrer Position. Begründung: man könne nicht klären, wie groß der Anteil der Entschädigung an der Rente sei, welche die Betroffenen aus Russland beziehen. Man würde sich aber dafür einsetzen, von den russischen Behörden Auskunft zu bekommen. Ob die inzwischen Hochbetagten bis dahin noch leben, ist allerdings fraglich. Nur zur Klarstellung: wir reden hier von einem Gesamt-Rentenbetrag in Höhe von ca. 80 Euro im Monat. Darin enthalten ist die Kriegsentschädigung, dessen Höhe unklar ist.  Dazu erklärt Ingrid Remmers, MdB aus Bochum: "Der Beschluss des Petitionsausschusses ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdischen Überlebenden. CDU und FDP bringen mit fadenscheinigen Begründungen jüdische Menschen, die unter dem faschistischen deutschen Angriffskrieg gelitten haben, noch um ihre kleine Entschädigung. So kann man nicht mit den Opfern des Nationalsozialismus umgehen, nur weil sie nicht, wie so viele, als "Verfolgte des NS-Regimes" anerkannt sind. Die Bundesregierung muss der Entschließung des Bundesrates vom April diesen Jahres (Drucksache 787/10) folgen, jüdischen Spätaussiedlern eine Rente statt der Grundsicherung zu zahlen. Außerdem muss nicht nur die Stadt Wuppertal bis dahin diese Opfer verhöhnende Praxis der Anrechnung von Entschädigungsleistungen sofort ändern und die Grundsicherung in voller Höhe auszahlen."