Neues Schulgesetz: Sekundarschule = kleine Gesamtschule, aber nicht für Wuppertal
Die Gemeinschaftsschule, die mit viel Lob insbesondere in den ländlichen Regionen gestartet war und Kindern mit Real-, Hauptschul- und Gymnasialempfehlung ein gemeinsames Lernen mit individueller Förderung bis zur 10.Klasse ermöglichte, soll nun „Sekundarschule“ heißen und als 5. Schulform neben Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule ins Schulgesetz kommen. Von der Sekundarschule soll es wiederum mehrere Unterarten geben. Das führt zu einer weiteren Zergliederung des Schulsystems. Während andere Bundesländer in den vergangenen Jahren die Zahl der Schulformen reduziert haben, beschreitet NRW damit einen völlig unsinnigen Sonderweg.
Wie der Beigeordnete der Stadt Wuppertal, Herr Nocke, bereits angesagt hat, wird sich dadurch in Wuppertal NICHTS verändern!
Grüne und SPD brechen nun ihre Wahlversprechen mit dem schulpolitischen Konsens:
- Es gibt kein Recht auf einen Platz in der Sekundarschule oder Gesamtschule!
- Der Elternwille muss nicht eingeholt werden!
- Stadträte wie in Wuppertal können weiterhin die Wünsche der Eltern (gemeinsames Lernen aller Kinder bis Klasse 10) ignorieren!
Was unterscheidet eine „Sekundarschule“ von einer Gesamtschule?
- Keine eigene Oberstufe, selbst dann nicht, wenn genügend Schüler/innen die Qualifikation erreichen. Demgegenüber darf jedes Gymnasium 3zügig eine eigene Oberstufe anbieten!
- Steigen die Anmeldezahlen von einer 3zügigen auf eine 4zügige Sekundarschule, dann muss die Schule neu gegründet werden - als Gesamtschule, dann auch mit Oberstufe!
Soll das noch jemand verstehen?
Die Verfassungsänderung: Streit zwischen Kommunen programmiert
Während bisher in allen Kommunen eine Hauptschule erreichbar vorgehalten werden musste, müssen nun ALLE Schulformen (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Förderschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Berufskolleg) vorgehalten werden.
Dabei bestand die Kritik der Kommunen in der Bildungskonferenz insbesondere darin, dass sie eine Schulform vorhalten sollen, in die keiner mehr gehen will.
Daher empfahl die Bildungskonferenz, dass „der Verfassungswirklichkeit Rechnung zu tragen“ sei und „die institutionelle Gewährleistung der Volksschule gemäß Artikel 12 Absatz 1 Landesverfassung NRW zu überprüfen“ ist.
Diese geplante Verfassungsänderung feiert die CDU mit Recht als Erfolg. Die restriktive und dirigistische Schulpolitik unter Rüttgers wird nun mit Hilfe von SPD und Grünen mit dem sogenannten „Schulpolitischen Konsens“ weiterbetrieben. Wenn die CDU nicht mehr den Eltern vorschreiben kann, auf welche Schule deren Kinder zu gehen haben, dann schreibt man eben den Kommunen vor, welche Schulen sie einzurichten haben.
Letztlich provoziert eine solche Verfassungsänderung Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kommunen um Schulstandorte.
Wuppertal muss demnach alle Schularten vorhalten – ob die Eltern ihre Kinder dort anmelden oder nicht. So werden dann weiterhin die Plätze an den Gesamtschulen knapp gehalten, um die Haupt- und Realschulen „aufzufüllen“.